Die fkks cert gmbh bietet ab sofort als einzige Zertifizierungsstelle in Deutschland ein eigenes akkreditiertees Zertifizierungsverfahren für alle Graduierungen und alle Anwendungsbereiche auf Grundlage der DIN EN ISO 15257:2017 Qualifikationsgrade von mit dem kathodischen Korrosionsschutzes befassten Personen - Grundlage für ein Zertifizierungsprogramm allen interessierten Fachkreisen an. Auf dem gewohnt überdurchschnittlich hohen Niveau, das die fkks cert gmbh in der Abwicklung der Zertifizierungsverfahren auszeichnet, hat sie auch dieses Verfahren umgesetzt. Damit werden die Fachleute und Fachfirmen in Deutschland in die Lage versetzt, sich erfolgreich weltweit bei Ausschreibungen zu bewerben.
Die DIN EN ISO 15257:2017 trägt nicht nur dieselbe Nummer, sondern basiert in wesentlichen Teilen auf der erfolgreichen DIN EN 15257:2007 und ersetzt diese.
Die DIN EN ISO 15257:2017 beschreibt die einzelnen Kompetenzanforderungen an Personen, die mit Planung, Betrieb und Überwachung in den einzelnen Anwendungsbereichen des kathodischen Korrosionschutzes befasst sind. Gemäß der DIN EN ISO 15257:2017 muss das Fachpersonal des kathodischen Korrosionsschutzes die geforderte Weiterbildung und die Berufserfahrung im beantragten Anwendungsbereich des KKS nachweisen, um zur Zertifizierung zugelassen zu werden.
Für die Zertifizierung nach Grad 1 sind 16 Stunden Weiterbildung und keine Berufserfahrung nachzuweisen, für Grad 2 mindestens 40 Stunden Weiterbildung und mindestens 12 Monate Berufserfahrung, für Grad 3 80 Stunden Weiterbildung sowie je nach Ausbildung mindestens 24 Monate Berufserfahrung, für Grad 4 ist ein Dossier vorzulegen, anhand dessen die zu erwartete Kompetenz nachvollzogen werden kann, sowie mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. Grad 4-Personen, die den Qualifikationsgrad 5 anstreben benötigen darüber hinaus den Nachweis ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und eines weitumfassende Verständnis und Fähigkeiten in allen Anwendungsbereichen des KKS.
Damit die Zertifizierung erfolgen kann, müssen diese Voraussetzungen erfüllt und durch Sie bzw. Ihren Arbeitgeber bestätigt sein.
Dieses Verfahren wurde von der DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH entsprechend den Bestimmungen der Urkunde Nr. D-ZP-19397-01-00 akkreditiert.
Dokumente für das Verfahren
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